AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Norddeutsche Apparate-Bau-Anstalt Lyck & Co. GmbH (nachfolgend „Verwender“), Marga-Faulstich-Straße 2, 24145 Kiel, und ihren Auftraggebern.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Verwender ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, falls der Verwender Aufträge in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.

1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Abreden sind schriftlich niederzulegen. Die Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter anderem auf der Website „www.alktools.com“ einsehbar und stehen dort auch als PDF-Download zur Verfügung.

 

II. Vertragsschluss

Angebote vom Verwender stellen keine Angebote im Rechtssinne, sondern freibleibende Aufforderungen an den Auftraggeber dar, seinerseits ein rechtlich bindendes Angebot gegenüber dem Verwender zu unterbreiten. Anderenfalls enthalten Angebotsunterlagen vom Verwender die ausdrückliche Aufforderung an den Auftraggeber, das Angebot durch Gegenzeichnung verbindlich anzunehmen. Der Vertragsschluss bedarf der Schriftform, wobei auch ein gegengezeichnetes und per Telefax oder EMail-Scan übermitteltes gegengezeichnetes Angebot den Schriftformanforderungen genügen.

 

III. Leistungsbeschreibung, Beschaffenheit

3.1 Die in Katalogen oder Preislisten enthaltenen Angaben, Datenblätter, Abbildungen stellen nur branchenübliche Näherungswerte dar, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.2 Die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft bedarf stets einer gesonderten schriftlichen Zusicherungserklärung des Verwenders. Soweit Genehmigungen oder Zulassungen für auftraggeberspezifische Anwendungen der Ware notwendig sind, hat der Auftraggeber dies sicherzustellen.

3.3 Etwaige Muster und Proben sind insoweit unverbindlich, als dass geringfügige und die Nutzbarkeit nicht beeinträchtigende Abweichungen in der Ausführung keinen Mangel darstellen, soweit nicht bestimmte Eigenschaften zugesichert sind.

3.4 Die vom Verwender hergestellten Brennstempel sind für auftraggeberspezifische Gravuren vorgesehen. Für die fachgerechte Anbringung entsprechender Gravurplatten und Ausführung der Gravur ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Die Nutzung hat nach Maßgabe der entsprechenden Bedienungsanleitung zu erfolgen.

3.5 Die Oberfläche der vom Verwender angebotenen Brennstempel kann konstruktionsbedingt aufgrund der Hitzeentwicklung anlaufen bzw. sich verfärben. Dies beeinträchtigt die Nutzbarkeit nicht und stellt keinen konstruktiven oder technischen Mangel dar. Für die Langlebigkeit der in Brennstempeln enthaltenen Heizelemente ist ein sorgsamer Umgang mit den Produkten nach Maßgabe der Bedienungsanleitung erforderlich.

 

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche von Verwender angegebenen Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben –zzgl. Versandkosten. Die jeweils anfallende gesetzliche Umsatzsteuer wird mit Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Die Währung ist Euro. Die Preise gelten „ab Werk“ vom Verwender.

4.2 Soweit sich nach Vertragsschluss Kostensteigerungen aufgrund gestiegener Personal- oder Materialkosten oder aufgrund von Preiserhöhungen der Lieferanten vom Verwender ergeben, ist der Verwender berechtigt, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise entsprechend der tatsächlichen Kostensteigerung anzupassen. Der Verwender wird den Auftraggeber über etwaige Kostensteigerungen unverzüglich ab Kenntnis hiervon informieren und Art und Umfang der sich daraus ergebenden Preiserhöhung auf Anforderung des Kunden nachweisen.

4.3 Sofern nicht abweichend in Textform vereinbart, werden Zahlungen an den Verwender 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei erstmaliger Auftragsvergabe erfolgt die Leistungserbringung grundsätzlich nur gegen Vorkasse oder über Paypal.

4.4 Die Aufrechnung gegen Forderungen des Verwenders ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Verwenders an Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen des Verwenders nur in einer Höhe berechtigt, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen des Auftraggebers steht. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch des Auftraggebers auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verwender beruht.

 

V. Lieferung, Teilleistungen

5.1 In Auftragsbestätigungen genannte Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart. Soweit verbindliche Lieferfristen vereinbart sind, stehen diese unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung vom Verwender durch seine Lieferanten, sofern der Verwender ein kongruentes Deckungsgeschäft mit den entsprechenden Lieferanten abgeschlossen hat. Der Verwender informiert den Auftraggeber unverzüglich über etwa verspätete Leistungen eines Lieferanten. Lieferverzögerungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verwenders liegen, verlängern die jeweilige Lieferfrist für die Dauer des Hinderungsgrundes. Der Verwender wird den Auftraggeber über den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren.

5.2 Der Verwender ist zur vorzeitigen und/oder teilweisen Lieferung bei sofortiger Teilfakturierung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Teillieferung für den Auftraggeber unzumutbar ist.

5.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind die Lieferkosten vom Auftraggeber nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu tragen. Der Auftraggeber trägt die Transportgefahr. Auf Wunsch und auf Rechnung des Auftraggebers wird der Verwender für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

6.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum von Verwender. Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller dem Verwender zustehenden Saldoforderungen gegen den Auftraggeber. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware den Wert der Forderungen des Verwenders gegen den Auftraggeber um mehr als 20 %, erklärt der Verwender auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers die Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verwenders in der übersteigenden Höhe. Freigabeerklärungen bedürfen der Schriftform.

6.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Gütern vermischt oder verarbeitet, so erwirbt der Verwender Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils der Lieferung durch den Verwender im Verhältnis zu den Lieferanteilen Dritter. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verwenders nicht gestattet.

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen sind an den Verwender für die Dauer des Eigentumsvorbehalts abgetreten. Der Verwender nimmt diese Abtretung an.

6.4 Der Verwender ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragsgebers, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Dies gilt auch, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Unabhängig von der Ausübung eines Rücktrittsrechts entfällt das Recht des Auftraggebers zum Besitz an der Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug.

6.5. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nicht an Dritte verpfänden oder als Sicherheit übereignen. Er ist aber berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, wenn er hierbei ebenfalls den Eigentumsvorbehalt vereinbart. Hierzu tritt er sämtliche ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund in diesem Zusammenhang entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verwender ab. Er ist jedoch widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen für die Rechnung des Verwenders einzuziehen, wobei der Verwender diese Ermächtigung nur widerrufen wird, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

6.6 Der Auftraggeber haftet für den Verlust und für alle Schäden an der Ware ab dem Zeitpunkt der Übergabe und bis zu deren vollständiger Bezahlung gegenüber dem Verwender. Bei Beschädigung, Zerstörung, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter gegenüber der Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Verwender hiervon unverzüglich und unter Angabe von Namen und Anschrift des Dritten zu informieren sowie den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verwenders hinzuweisen. Sämtliche infolge eines solchen Eingriffs etwa entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Ist die Vorbehaltsware in den Besitz eines Dritten gelangt, tritt der Auftraggeber dem Verwender auf Verlangen etwaige Herausgabeansprüche gegen den Dritten ab.

 

VII. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistung richtet sich mit den nachfolgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtlich erkennbare Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Werktagen ab Empfang der Ware und versteckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Anderenfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist die rechtzeitige Versendung der Mängelanzeige an den Verwender ausreichend, sofern diese dem Verwender später zugehen sollte.

7.3 Der Verwender ist nach eigenem Ermessen im Rahmen der Mangelbeseitigung zur Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.

7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit ein berechtigter Fall des Lieferantenregresses gemäß § 478 BGB vorliegt.

 

VII a. Verschleißteile

Die Gewährleistung für in einem Brennstempel enthaltene Heizkörper wird ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um ein Verschleißteil, dessen Lebensdauer maßgeblich von der Behandlung durch den Benutzer abhängig ist.

 

VIII. Haftung

Der Verwender haftet auf Aufwendungs- oder Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch einen Betrag i.H.v. 1.000,00 Euro je Schadensfall. In dieser Höhe hält der Verwender eine entsprechende Haftpflichtversicherung vor. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

 

IX. Widerrufsmöglichkeit bei Fernabsatzverträgen

Erfolgt die Bestellung durch einen Verbraucher, so handelt es sich im Falle der Verwendung des Onlineshops um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB. Daher erfolgt folgende

Widerrufsbelehrung:

9.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den durch die Bestellung abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tage, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Den Widerruf richten Sie bitte an:

Norddeutsche Apparate-Bau-Anstalt Lyck & Co. GmbH
Marga-Faulstich.Str. 2
24145 Kiel
Telefon: 0431 / 72 27 17
Email: info@alk-tools.com

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

9.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Versandkosten (mit Ausnahme der Zusatzkosten, die sich dadurch ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, was der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an unsere oben genannte Anschrift  zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist absenden.

Ende der Widerrufsbelehrung

9.3 Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über solche Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Verhältnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

 

X. Datenschutz

Der Verwender wird die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Auftragsbearbeitung und -abwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der des BDSG und des TMG verarbeiten und nutzen. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zur Auftragsbearbeitung und Zusammenarbeit mit Subunternehmern erforderlich ist oder der Auftraggeber entsprechend eingewilligt hat.

 

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus einem Vertragsverhältnis mit Verwender nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgenden Rechtsstreitigkeiten ist Kiel.

11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts.

 

(Stand: Mai 2017)